AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tip Top Automobildoktor GmbH
Ihr Autopflegespezialist Inh. K. Spiekermann
Allen zwischen „Tip Top Automobildoktor“ (im folgenden Abs. I. und II. Anbieter, Auftragnehmer Abs. III. Schulungsanbieter, Abs. IV. Verkäufer genannt) und den Kunden (im folgenden Abs. I. und II. Auftraggeber oder Kunde, Abs. III. Schulungsteilnehmer, Abs. IV. Käufer genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Autokosmetik, Klimaanlage Service, Smart und Spot Repair, Schulungen, Verkauf.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
1.4. Unsere AGB sind in unserer Arbeitshalle, im Büro und auf unserer Internetseite veröffentlicht, und stehen für alle unsere Kunden jeder Zeit zur Verfügung.
II. Dienstleistungen
§1. Formalitäten und schriftliche Absicherung.
1.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss den Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung eine ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
1.2. Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
1.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
§2 Preise / Pauschalpreise.
2.1. Die Preise des Anbieters bezüglich der Kfz- Reinigung und Pflege sind im Allgemeinen vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad abhängig. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
2.2. Die Preise bezüglich Lack- und Innenraumreparatur sind im Allgemeinen von der Schadengröße und Schadensstelle abhängig.
2.3. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
2.4. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
2.5. Die endgültige Preise der Reinigung bzw. Reparatur werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§ 3. Kostenvoranschlag
3.1. Der Anbieter ermittelt auf Wunsch der Kunden, bevor die Auftragserteilung zu Stande kommt, den Gesamtbetrag seines Aufwands. Dies ist in schriftlicher Form eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
3.2. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird eine kleine Gebühr erhoben. Sollte der Kunde, die auf dem Kostenvoranschlag bezifferte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wird ihm die Gebühr zur Rechnung gutgeschrieben.
3.3. Alle mündliche Auskünfte bezüglich der Kosten, soweit es nicht einen schon bestehenden Auftrag betrifft, sind unverbindlich.
§4. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
4.1. Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen erfolgt hauptsächlich bar oder mit EC-Karte.
4.2. Zahlungsbedingungen vom Pkt. 4.1. sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
4.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftrag schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§5. Smart- und Spot Repair und Dellenentfernung
5.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die an seinem Fahrzeug durchgeführten Dienstleistungen einen Reparaturcharakter haben.
5.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die reparierten Stellen nur bis zu 80% unerkennbar sein können – da es sich immerhin nur um kosmetische Reparatur – nicht um einen Einbau von Neuersatzteilen handelt.
5.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Beulen- und Dellenentfernung große Möglichkeit besteht, dass der Schaden unwillkürlich vergrößert wird. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
§6. Komplexe Dienstleistungen
6.1. Der Auftraggeber ist Verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten (z.B. früherer Schaden, nachträgliche Ausrüstung, Tuning, Sonderausstattung, frühere Reparaturen etc.), ansonsten übernimmt der Anbieter keine Haftung für eventuell entstandene Schäden.
6.2. Bei Erfüllung der komplexen Dienstleistungen wird das Fahrzeug zu anderen Partner Werkstätten untergebracht, was der Auftraggeber mit seinem Unterschrift auf dem Auftrag bewilligt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Partner Werkstätte explizit dem Auftraggeber zu vermerken.
§7. Fahrzeugüberführung
7.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
7.2. Die Abholung erfolg ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
7.3. Bei komplexen Dienstleistungen (§6) wird das Fahrzeug nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
7.4. Aufgrund der Höhe vom Unfallrisiko im Straßenverkehr bei Fahrzeugüberführung übernimmt der Anbieter die Haftung für eventuell entstandene Unfallschäden bei der Fahrzeugüberführung nur bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit aber nur bis zu 10% der Schadenersatzhöhe.
§8. Fahrzeug – Unterbringungskosten, Parkkosten
8.1. Das Zustellungsdatum und die Zustellungszeit ebenso wie Abholdatum sind auf dem Auftrag vermerkt. Sollte das Fahrzeug außer den angegebenen Terminen zugestellt, oder abgeholt werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung in dieser Zeit für den Wagen.
8.2. Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet das Fahrzeug spätestens nach einem Arbeitstag nach dem vereinbarten Abholtermin abzuholen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen werden, werden automatisch zur Rechnung die Parkkosten angerechnet: 5€ pro angefangener Parktag.
§9. Haftung und Garantie
9.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
9.2. Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
9.3. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
9.4. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
9.5. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
9.6. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kunststoffschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
9.7. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und im gesamten Fahrzeug.
9.8. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, Motortuning, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§10. Reklamationen
10.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
10.2. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit verlassen des Firmengeländes.
10.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
10.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
10.5. Alle Reklamationen werden ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung in Betracht gezogen.
§11. Garantie
11.1. An alle vom Anbieter durchgeführte Dienstleistungen besteht 12 Monate Garantie.
11.2. Die Garantie/Gewährleistung – Reparatur wird ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung durchgeführt.
11.3. Ausgeschlossen von der Garantie sind:
– alle Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und Reinigung (Polituren, Nanoversiegelung, Reinigungsmittel, Geruchsbeseitigung, Innenraumreinigung etc.),
– Innenraumreparaturen, die später unfachmännisch weiter bearbeitet sind (z.B. unfachmännische Reinigung, unfachmännische Pflege etc.),
– alle Lackarbeiten, die auf schon angerostetem Bauelement durchgeführt sind,
– Klimaanlage Service, u.a. Dichtigkeitsprüfung, Gas für Auffüllung.
§12. Arbeitsausfall
12.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet jegliche Änderungen des Zustellungstermines vom Auftragsobjekt sofort mündlich (persönlich oder telefonisch) und schriftlich (per Post, eMail, SMS, Fax) zu melden.
12.2. Der Auftragnehmer hat das Recht beim Versäumnis des Zustellungstermines die im Auftrag vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (nach § 615 BGB).
lll. Verkauf
§1. Garantie, Gewehrleistung/Rückgabe
1.1. Auf alle vom Verkäufer angebotene neue Elektro- und Luftdruckwerkzeuge besteht 12 Monate Garantie.
1.2. Ausgeschlossen von der Garantie und Gewehrleistung sind die Schäden an den Geräten, die aufgrund mangelhafter Reinigung oder mechanischer Beschädigung entstanden sind.
1.3. Auf alle Verbrauchsmittel (wie Polierschwämme, Schleifpapiere, Reinigungsmittel, einfache Werkzeuge wie Lackhobel usw.) besteht keine Gewehrleistung.
1.4. Nach dem Kauf hat der Käufer Rückgaberecht innerhalb von 10 Tagen vom Einkaufsdatum auf der Rechnung, sobald der Artikel in ungebrauchtem Zustand sich befindet.
1.5. Weist der verkaufte Artikel Gebrauchtspuren auf, verliert der Käufer die Rückgaberecht.
§2. Reparaturen
1.1. Der Verkäufer nimmt die Reparaturaufträge auf. Sobald es sich um Garantiereparatur handelt wird der Käufer verpflichtet die Versandkosten zu übernehmen und sie voraus zu bezahlen.
1.2. Für die Reparaturaufträge, die nicht im Rahmen der Gewehrleistung zu durchführen sind, übernimmt der Käufer zu den Reparaturkosten auch die Versandkosten.
1.3. Die Reparatur an den Werkzeugen kann bis zu 6 Wochen dauern.
1.4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet ein Ersatzwerkzeug währen der Reparaturdauer zuzustellen
V. Sonstiges
1.1. Außer o.g. AGB für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht